Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Blickt man auf die Berlin-Karte der verzeichneten Trinkbrunnen, fällt auf, dass Hohenschönhausen im Vergleich zu anderen Stadtteilen ein Mangel an Trinkbrunnen hat.
https://www.bwb.de/de/trinkbrunnen.php
Brunnen sind dabei aus mehreren Gründen wünschenswert:
- Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser im Havariefall
- Engagement der Bevölkerung im Gießen während Dürreperioden
- Notversorgung im Katastrophenfall bei längerem Stromausfall
Vielleicht kann hier aus dem Bürgerhaushalt nachgeholfen werden.
Information der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt (08.02.2024):
Zur Thematik Aufstellung/ Bau von Notbrunnen siehe aktuelle Stellungnahme der Berliner Wasserbetriebe (25.01.2024) zum Vorschlag 2023-1-18.
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
04.09.2024:
Eine Antwort der BWB ist ausstehend.
30.08.2023:
Die Berliner Wasserbetriebe wurden erneut angeschrieben, allerdings gab es bereits auf die Nachfrage im Februar keine Reaktion.
20.02.2023:
Der Vorschlag wurde zuständigkeitshalber an die Berliner Wasserbetriebe mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Eine Antwort ist ausstehend.
02.06.2022:
Das Abgeordnetenhaus ist dem Vorschlag des Umweltausschusses vom 18.03.2021 (Nr. 2948A-1) gefolgt und hat am 11.08.2021 beschlossen, dass die Straßenbrunnen durch die Berliner Wasser-Betriebe übernommen und betrieben werden sollen. Der Zeitpunkt und die vertragliche Ausgestaltung ist noch unklar.
Bis dahin werden die bestehenden Straßenbrunnen weiter durch das Straßen- und Grünflächenamt geprüft und für die Herstellung der Funktionsfähigkeit gesorgt.
Eine Erweiterung des Bestandes in Form von Neuplanungen ist nicht Aufgabe des Straßen- und Grünflächenamtes.
Stellungnahme des Katastrophenschutzbeauftragten 23.05.2022:
Die Senatsverwaltung verweist auf die Zuständigkeit der Bezirke bei dem Neubau, der Finanzierung und dem Unterhalt der Notwasserbrunnen.
Aktuelle Situation in Lichtenberg (Zuarbeit aus dem SGA am 25.03.2022):
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
10.03.2022:
Die Klärung der Zuständigkeit ist erforderlich.
Bezüglich des Themas gibt es im Geschäftsgang der Bezirksverordnetenversammlung eine aktuelle Drucksache:
DS/0185/IX - Notbrunnen: Vorrang für Instandsetzung und Neubau lebensrettender Infrastruktur
22.02.2022:
Seitens des Straßen- und Grünflächenamtes wird hier keine Verantwortung der Bezirke für die Planung der Brunnen gesehen. In einer der Amtsleitersitzungen (am 10.01.2017) wurde eindringlich klargestellt, dass die Bezirke hier keine konkreten Einzugsbereiche definieren und auch keine weiteren Planungsansätze mangels Zuständigkeit für die Planung der Notwasserbrunnen liefern können. Unbestritten bleibt aber die Unterhaltungspflicht.
09.06.2021:
Bei dem Vorschlag muss zunächst grundsätzlich zwischen Notwasserbrunnen und Trinkwasserbrunnen unterschieden werden.
Notwasserbrunnen (Schwengelpumpen) sind für die Notversorgung der Berliner Bevölkerung im Katastrophen-/Havariefall da und können in Dürreperioden das Gießen von Straßengrün genutzt werden.
Trinkwasserbrunnen werden direkt an Trinkwasserleitungen angeschlossen und dienen der Bevölkerung zum Trinken-vor-Ort oder Auffüllen von eigenen Flaschen unterwegs (Vermeidung von Plastikflaschen-Kauf/ Blue Community). Diese sind keineswegs zum Gießen von Straßengrün zu nutzen und wurden in erster Linie auch nicht für den Havariefall konzipiert.
Für die Einrichtung von Trinkwasserbrunnen sind die Berliner Wasserbetriebe (BWB) zuständig. Hier können Bürger und Bürgerinnen jederzeit Standortvorschläge an
trinkbrunnen@bwb.de
richten.
Generell sollten folgende Kriterien bei den vorgeschlagenen Standorten berücksichtigt werden:
Es sollte ein gut einsehbarer Standort mit möglichst hoher Aufenthaltsqualität sein. Ein regelmäßiger und gleichmäßiger Besucherstrom wäre gut. Das Gelände sollte im öffentlichen Eigentum sein (meist sind Bahnhöfe und Vorplätze von Einkaufszentren in Privatbesitz).
Die Vorschläge werden von der BWB gesammelt und auf technische Umsetzbarkeit (in vertretbarer Nähe müssen Wasser- und Abwasserleitungen liegen) geprüft.
Der Vorschlag wurde an die BWB zur Prüfung und mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
10.03.2022:
Vertagung auf die nächste Sitzung am 09.06.2022 verbunden mit der Bitte an den Katastrophenschutzbeauftragten des Bezirksamtes die Zuständigkeiten mit der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport zu klären.
09.06.2022:
Nichtzuständigkeit
Die Umsetzung des Abgeordnetenhaus-Beschlusses bleibt abzuwarten (s. Stellungnahme des Straßen- und Grünflächenamtes vom 02.06.2022), dann soll die Weiterleitung des Vorschlages an die zuständige Stelle (BWB) durch das Straßen- und Grünflächenamt erfolgen.