Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
In der Einbecker Straße sind zwischen Wönnichstraße und Rosenfelder Straße keine Bäume vorhanden. Ein anderer Vorschlag hierzu wurde bereits im Bürgerhaushalt abgelehnt. Daher hier ein Vorschlag von mir, in dem Abschnitt auf der südlichen Straßenseite Bäume vorzusehen und dafür ein paar Parkplätze zu streichen. Für ca. 5 Parkplätze weniger kann man gut ca. 5 Bäume erhalten. Die Bäume würden weder den Bürgersteig, den "Fahrradweg" oder sonstiges beeinträchtigen meiner Meinung nach.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes
30.08.2023:
Wie auch auf den Vorschlag 2023-1-20 geantwortet, kann hier aufgrund von unterirdischen Anlagen und Leitungen keine Baumpflanzung vorgenommen werden. Bereits im Rahmen des Vorschlags 2023-1-20 prüft das SGA inwiefern eine Begrünung der Einbeckerstraße erfolgen kann. Das Einreichen von weiteren Vorschlägen zu diesem Thema beschleunigt die Bearbeitung und Prüfung nicht.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
14.09.2023:
Umsetzung - das Begleitgremium folgt der Stellungnahme des Fachamtes (siehe auch Vorschlag 2023-1-20), die Stadtteilkoordination Lichtenberg Mitte würde bei der Antragstellung auf Sondernutzung beim Straßen- und Grünflächenamt unterstützen, so sich eine Initiative für eine alternative Bepflanzung im Straßenraum (Hochbeete) findet. Die Gebietskoordination Lichtenberg Nord nimmt den Vorschlag in die AG Urban Gardening mit.
Hinweis aus dem Gremium zum Förderprogramm der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt "GründachPLUS – Berlin klimarobust machen mit grünen Dächern und Fassaden": https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/stadtgruen/gebaeudegruen/gruendachplus/
BVV-Beschluss vom 16.11.2023 (DS/0984/IX):
"...
Der Vorstand bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen.
..."