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Vorschlag

Ereignisse
27.05.2015 Vorschlag eingereicht
27.05.2015 Bearbeitung im Anliegenmanagement
18.06.2015 Anliegen weitergeleitet an den Runden Tisch zum Rummelsburger See
12.02.2016 Anliegen bearbeitet

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Rummelsburger Bucht Umwelt & Natur

Badestelle am Rummelsburger See

Nils Neuland
27.05.2015
0
2015-1-24

Ich schlage vor, einen Abschnitt am Ufer des Rummelsburger Sees (Paul und Paula Ufer) als Liegewiese bzw. als Badestrand umzugestalten und öffentlich freizugeben. Die Wasserqualität der Spree nimmt seit einigen Jahren erheblich zu. Lichtenberg hat wenig Zugang zu Wasserstellen und die wäre eine Gelegenheit, eine neue Badestelle in unserem Bezirk zu schaffen.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Stadtentwicklungsamt/ Umwelt- und Naturschutzamt
 
Information des Fachamtes
 
Stand 12.02.2016
Die Badestelle am Rummelsburger See betrifft verschiedene Bereiche, unter anderem auch das Landesamt für Gesundheit und Soziales, das für den gesundheitlichen Badegewässerschutz zuständig ist. Zunächst müsste jedoch umfassend geprüft werden, ob der Rummelsburger See überhaupt die Anforderungen der Badegewässerrichtlinie erfüllen kann. Eine vorläufige Ersteinschätzung siehe unten. Es gibt zurzeit mit dem Ruschegraben zwar nur einen großen Einleiter, der belastetes Regenwasser in den See leitet. Hinzu kommen jedoch sogenannte Fehlanschlüsse (ungenehmigte häusliche Abwassereinleitungen) und vor allem die Belastungen durch frei schwebende Sedimente und die vorhandenen Bodenablagerungen. Letztere würden z.B. durch Badende möglicherweise weiter aufgewirbelt werden. Ob es vor diesem Hintergrund sinnvoll ist, eine Liegewiese mit Wasserzugang neu zu schaffen und somit die Menschen zum Baden zu animieren, ist fraglich. Grundsätzlich ist die Forderung, mehr Zugänge zum Wasser zu schaffen, jedoch nachvollziehbar und wird daher auch seinen Niederschlag in der Entwicklungskonzeption finden.
 
Unverbindliche Ersteinschätzung auf der Grundlage der Überblicksüberwachung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt:
Gemäß der Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) vom 7. Juli 2008 besteht im Rummelsburger See Badeverbot. Das beruht auf Einschätzungen der Risiken der Sicherheit für Badende und die Schifffahrt sowie des Auftretens von Blaualgen gemäß Empfehlung des UBA aufgrund der Trophie (TP, SD, Chl a). Die Grenzwerte der EG-Badegewässerrichtlinie werden weitestgehend eingehalten. Bei Starkregen drohen sehr hohe gesundheitlich relevante Piks, die jedoch recht selten sind. Die deutlich höher liegenden Kolonie bildenden Einheiten (KbE) der Coliformen Keime, die nach der Verschmutzung länger im Gewässer nachgewiesen werden können, weisen auf eine diffuse Belastung aus dem Einzugsgebiet des Ruschegrabens hin.
 
Stand Juni 2015:
Der Vorschlag betrifft die Zuständigkeit von dem Stadtentwicklungsamt und dem Umwelt- und Naturschutzamt. Unter Federführung von dem Fachbereich Stadtplanung wird derzeit ein Entwicklungskonzept für Natur und Landschaft  Rummelsburger See erstellt. Dieses soll mit den Bürgerinnen und Bürgern beraten werden. In diesem Zusammenhang ist auch dieser Vorschlag einzubeziehen.