Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
In Berlin Karlshorst ist der Radverkehr nur unzureichend in der Verkehrsplanung berücksichtigt. Sowohl die Anbindung für Schüler aus dem Einzugsgebiet der Karlshorster-Grundschule, der Kreativ-Grundschule und des Coppi-Gymnasiums als auch die Anbindung für Radpendler in und aus Richtung der Innenstadt ist stark verbesserungswürdig. Mit dem Ausbau der Parkstadt und der Errichtung einer weiteren Schule wird sich dieser Bedarf sicherlich noch deutlich erhöhen. Des Weiteren ist mit dem fragwürdigen Entfall des Regionalbahnhaltepunktes Karlshorst und dem resultierenden Rückbau des ÖPNVs in Lichtenberg eine schnelle fahrradtaugliche Anbindung an den Bhf. Ostkreuz als Ausgleich für Pendler dringend notwendig, um eine umweltbewusste Alternative zum KFZ zu anzubieten. Durch die City-nahe Lage von Karlshorst können viele Fahrten auch Richtung Innenstadt leicht mit dem Fahrrad erledigt werden.
Daher möchte ich vorschlagen das Radwegenetz wie folgt auszubauen:
1. Anschluss der südlichen Abfahrt Blockdammbrücke zur Wandlitzstrasse durch Schaffung einer Verbindung zw. Trautenauer Strasse und Schmiedeberger Weg für Fußgänger (barrierefrei) und Radfahrer neben bzw. über das Gelände des Umspannwerkes Trautenauer Strasse
2. Ausbau und Sanierung der Wandlitzstrasse zur Fahrradstrasse – als Alternativer Radfahrweg zur Umfahrung der Ehrlichstrasse
3. Ausbau und Sanierung der Wallensteinstrasse als Fahrradstrasse bzw. Bau von geeigneten Radwegen/Radschutzstreifen zur Anbindung an den Radweg TR4 in Richtung Berlin Innenstadt
4. Markierung von Radschutzstreifen auf der Dönhoffstrasse oder Umwandlung zur Fahrradstrasse
5. Ausbau und Sanierung der südlichen Trautenauer Strasse, des Hönower Wiesenweges, Verbindung über Liepnitzstrasse zur Oskarstrasse als Fahrradstrasse bzw. Bau von Radwegen/Radschutzstreifen zur Anbindung an den Radweg D3 (dieser Bereich ist für den KFZ-Durchfahrtsverkehr eigentlich gesperrt - auch wenn die Realität leider anders aussieht.)
Ich möchte Sie bitte alle Punkte einzeln zu bewerten und ggf. auch einzelne Maßnahmen umzusetzen. Der Ausbau von Fahrradwegen und ÖPNV als auch die Vernetzung von beidem sollte von den aktuellen Debatten zum Individualverkehr und Klimaschutz oberste Priorität haben und entsprechend gefördert werden.
Im Anhang sind die vorgeschlagenen Fahrradwege/Fahrradstrassen blau markiert.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Straßen- und Grünflächenamtes 21.02.2023:
Da die Stromnetz GmbH die Nutzung der Fläche untersagt, kann der Vorschlag nicht umgesetzt werden und ist somit abschließend bearbeitet. Auch eine radverkehrsfreundliche Gestaltung der Kaisergärten kann keine Berücksichtigung finden, da die naheliegende Wandlitzstraße bereits einem Tempolimit von 30 km/h unterliegt und somit keine Radverkehrsanlage notwendig ist. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Ziele des Radverkehrsnetzes ist die Senatsverwaltung zuständig, das Straßen- und Grünflächenamt führt hier lediglich aus. Die Wallenstein- und die Wandlitzstraße unterliegen jedoch bereits einem Tempolimit von 30 km/h, sind teilasphaltiert und weisen keine hohe KFZ-Belastung auf. Sie sind damit bereits für Radfahrende geeignet.
Information der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt (30.05.2022):
Der Ortstermin findet am 31.05.2022 statt. In Vorbereitung hat die Stadtteil- und Gebietskoordination gemeinsam mit dem Einreicher eine Ortsbegehung am 06.05.2022 durgeführt.
Stellungnahme des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste vom 03.09.2021:
Der Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste hat in seiner 51. Sitzung am 24.08.2021 die o. g. Drucksache beraten und sich auf folgende Stellungnahme verständigt:
Der Ausschuss befürwortet das grundsätzliche Anliegen, verweist aber auf die Perspektivplanung des Bezirks.
Begründung:
Maßnahmen zur Umsetzung des Anliegens wurden durch die BVV bereits initiiert; u. a. zur Errichtung einer Fahrradstraße in der Wandlitzstraße. Die Stellungnahmen und Ausführungen der zuständigen Fachämter liegen vor und geben Aufschluss über die Möglichkeiten zur Umsetzung.
Im Detail und zu gegebener Zeit der Planungsreife sind die einzelnen aufgeführten Punkte erneut zu beraten; hierbei sind die Buslinien der BVG unbedingt zu berücksichtigen.
Information des Fachamtes
10.03.2022:
Aufgrund der vorgestehenden Tempo 30 Zone ist nach StVO eine Radverkehrsanlage entbehrlich.
Da die Planung für die Parkstadt Karlshorst bereits vor dem Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes abgeschlossen und im B-Plan festgesetzt wurden, können die aktuell gültigen Vorgaben aus dem Gesetz nicht mehr berücksichtigt werden. Nach heutigem Sachstand würden sich die Planungen sicherlich anders darstellen.
27.08.2021:
Gemäß dem Protokoll vom Februar soll das Wohnungsbauvorhaben Parkstadt Karlshorst abgewartet werden. Im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau werden die südliche Trautenauer Straße sowie der Hönower Wiesenweg ausgebaut. Das beinhaltet auch die Asphaltierung der Fahrbahn vom Anschluss an den bereits hergestellten Abschnitt der Trautenauer Straße im Bereich des Seeparks über den Hönower Wiesenweg bis zur Liepnitzstraße.
Die Ausführungspläne wurden im Straßen- und Grünflächenamt geprüft und müssen überarbeitet werden. Das ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Wann mit dem Ausbau der Trautenauer Straße sowie des Hönower Wiesenweges begonnen wird, kann derzeit nicht sicher beantwortet werden.
22.03.2021:
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Rückmeldung aus der Steuerungsrunde:
1.) Vorschlag liegt nicht im Vorrangnetz, der Weg gehört nicht dem Straßen- und Grünflächenamt, daher Flächenankauf schwierig. Vorschlag wird gelöscht.
Mit einem Umweg von ca. 400 m und einem Zeitaufwand von ca. 1 Minute (Fahrrad) ist der Schmiedeberger Weg von der Blockdammbrücke erreichbar.
5.) Es ist vorgesehen einen neuen Vorschlag zur Asphaltierung bzw. Konkretisierung der Projektidee durch das Straßen- und Grünflächenamt zu erarbeiten. Dabei soll das Wohnungsbauvorhaben in der Parkstadt Karlshorst berücksichtigt werden.
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Hinweis des Straßen- und Grünflächenamtes: Die Punkte 2 bis 4 liegen in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde, daher bleibt die Stellungnahme gleich.
05.02.2021:
Aufgrund der Vielzahl an Tagesordnungspunkten konnte der Vorschlag nicht in der vergangenen Steuerungsrunde besprochen werden. Der Vorschlag wird daher in der nächsten Steuerungsrunde am 19.02.2021 besprochen.
02.09.2020:
1.) Aufgrund der Flächenverfügbarkeit (Grundstück Vattenfall) und der Geländemodellierung ist hier eine Anbindung von der Blockdammwegbrücke zur Wandlitzstraße nicht möglich. Eine Anbindung an die Wandlitzstraße am Ende des Blockdammwegs ist dagegen vorhanden.
2.-4.) Grundsätzlich können Fahrradstraßen gemäß § 45 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 9 Satz 1 StVO aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs und gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 5 StVO zur Umsetzung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung angeordnet werden.
Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr ist auf Fahrradstraßen grundsätzlich nicht zugelassen. Durch entsprechende Zusatzzeichen (zum Beispiel „Anlieger frei“) können andere Fahrzeugarten zugelassen werden, welche dann (ausnahmsweise) die Fahrradstraße benutzen dürfen. Diese Fahrzeuge dürfen den Radverkehr weder gefährden noch behindern.
Die Zulassung von anderen Fahrzeugverkehren konterkariert im wesentlichem die Intension einer Fahrradstraße und lässt sich repressiv nicht kontrollieren. Da die aufgeführten Straßen der Punkte 2-4 trotz der Einordnung zum untergeordneten Straßennetz eine erhebliche Bedeutung für den Ortsteil Karlshorst haben, erscheint eine Teilentziehung öffentlichen Straßenlandes wenig opportun.
Darüber hinaus ist zukünftig für die örtliche Straßenverbindung Ehrlichstraße eine Einrichtung mit einer Radverkehrsanlage seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) geplant.
Vor der Anordnung einer Fahrradstraße sollen unter anderem die Bedürfnisse des (vorhandenen) Kraftfahrzeugverkehrs geprüft und innerhalb der gewählten Verkehrsmaßnahmen berücksichtigt werden (zum Beispiel Ausweisung/Regelung alternativer Verkehrsführungen). Nach der Verwaltungsvorschrift zur StraßenverkehrsOrdnung (VwVStVO) zu § 41 StVO zu Zeichen 244.1/.2 kommen Fahrradstraßen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Eine nähere Konkretisierung, wann der Radverkehr als die vorherrschende Verkehrsart eingestuft werden kann, erfolgt in der VwV-StVO nicht.
Nach objektiver Betrachtung ist zu den Straßen der Punkte 2-4 die vorherrschende Verkehrsart des Fahrrades nicht gegeben und ist auch zukünftig nicht zu erwarten.
4.) Für die Markierung von Fahrradstreifen in der Dönhoffstraße (unter Entfall sämtlicher Stellplätze am Fahrbahnrand) ist die Gesamt-Fahrbahnbreite von ca. 9,00 m nicht ausreichend. Entsprechend Regelplan 310 der (damaligen )Verkehrslenkung Berlin müsste eine Fahrbahnbreite von 11,00 m erreicht werden (2x 2,25 m Radfahrstreifen + 2 x 3,25 m Kfz/ Bus).
5.) Für die Umsetzung der Sanierung der südlichen Trautenauer Straße / des Hönower Wiesenwegs und der Liepnitzstraße und Umwidmung zur Fahrradstraße fehlen zum einen die notwendigen Mittel und zum anderen die personellen Kapazitäten im SGA. Gerne können wir diesen Vorschlag in die Steuerungsrunde zum Radverkehr mit aufnehmen. Zur Markierung von Radfahrstreifen sind die Fahrbahnbreiten (siehe Punkt 4) nicht ausreichend.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
09.06.2022:
Umsetzung
10.03.2022:
Vertagung auf die nächste Sitzung am 09.06.2022.
Durchführung eines Kiezspaziergangs unter Beteiligung von
09.09.2021:
Vertagung auf die nächste Sitzung am 02.12.2021 (Termin unter Vorbehalt!).
Bitte an das Straßen- und Grünflächenamt um Vorlage überarbeiteter Ausführungspläne zur nächsten Sitzung
(siehe Stellungnahme des Fachamtes vom 27.08.2021 - Prüfung ist erfolgt, Ausführungspläne müssen überarbeitet werden).
10.06.2021:
Vertagung auf die nächste Sitzung am 09.09.2021, Bitte um Stellungnahme an Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste
10.09.2020:
Vertagung auf die nächste Sitzung am 26.11.2020
Behandlung des Vorschlages im FahrRat am 28.10.2020
BVV-Beschluss DS/0324/IX (25.08.2022):
Der Vorlage zur Beschlussfassung des Vorstandes wurde ohne Aussprache zugestimmt.
" ...Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen."
Die komplette Asphaltierung der Wallensteinstraße ist wichtig. Richtung Westen ist für Radfahrer eine Zumutung. Wenn zudem die Parkplätze auf Höhe der Kleingärten wegfallen, würde eine geeignete Fahrradroute entstehen.
Eine Fahrradstraße kann es aufgrund der Buslinie eher nicht werden.
Ich stimme mab vollständig zu und unterstütze den Vorschlag von Pepe. Die aktuelle Situation in der Wallensteinstraße ist umzumutbar, hinzu kommt dichter Autoverkehr, die diese Verbindung als scheinbare Abkürzung nutzen und Schwierigkeiten haben, die entsprechenden Abstände zu Radfahrern einzuhalten. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Es wäre eine ideale Radroute, die entstehen würde..
Die Buslinie wurde Richtung Osten zeitweise auch schon über Walkürenstraße und Marksburgstraße umgeleitet, was für die Anwohner eigentlich die bessere Erschließung des Wohngebiets ist. Allerdings könnte es dann auf dieser Strecke kaum noch Parkplätze auf der Straße geben. Diese Frage müsste nach politischen Prioritäten entschieden werden. Jedenfalls könnte so auch über Wallensteinstraße und Dönhoffstraße eine richtige Fahrradstraße angelegt werden.
Dass die Wallensteinstraße nicht vollversiegelt wurde liegt teilweise am Regenmanagement. Dennoch hätten zwei asphaltierte Radstreifen hergerichtet werden können. Die Asphaltierung der aufgerissenen Teile der Straße nach der Gasleitungsbauerbeit war äußerst kurzsichtig und konzeptlos.
Ich befürworte alle Vorschläge von Pepe.
Ein Radweg in der Ehrlichstraße kommt selbstverständlich. Dieser Sachverhalt ist durch das MobG gegeben, jedoch kann es sich hier noch um ein Jahrzehnt handeln. Das weiß das SGA, weshalb die Wandlitzstr. als reine (modalgefilterte) Fahrradstraße die einzige Lösung ist.
Ich befürworte alle eingereichten Vorschläge.
1. Die Anbindung der Blockdammbrücke zur Wandlitzstr. sollte im Zuge des Neubaus der Blockdammbrücke umgesetzt werden.
2. Liegt ja nun als BVV-Beschluss vor.
3. Bitte beidseitig befahrbare Radstreifen umsetzen.
Entgegen der Aussage des SGA vom 21.02.2023 ist die Wallensteinstraße Richtung Nordwest nicht für den Radverkehr geeignet. Dazu müsste die Asphaltierung mindestens 1,5 Meter breiter sein, damit Radfahrende nicht indirekt genötigt sind auf der Straßenmitte zu fahren und bei Gegenverkehr immer wieder auf das Kopfsteinpflaster auszuweichen.
Die Straße gehört zum Radvorrangnetz Berlin und ein Ausbau kann vom Land finanziert werden. Für wichtige Strecken sollte auch die Bezirksverwaltung die Initiative übernehmen, damit entsprechende Planungen zur Umsetzung beginnen.
Wäre es möglich Vorschläge kurz zu fassen.... verbale Ergüsse gehören hier nicht her. Auch die Fachposition verschüttet die Bereitschaft mancher Teilnehmer sich mit dem Anliegen auseinander zu setzen.