Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Die Straßenecke Lückstraße/Giselastraße ist für Straßenverkehrsteilnehmer aus der Giselastraße kommend nur mit "Vorfahrt achten" gesichert.
Die Straßenkreuzung befindet sich im von Fußgängern stark frequentierten Bereich, insbesondere als Weg zur S-Bahn Nöldnerplatz und auch als Schulweg.
Die Giselastraße wird - auch als Umfahrungsstrecke zur Umgehung des morgendlichen Dauerstaus auf der Lückstraße - stark befahren.
Kraftfahrer aus der Giselastraße kommend fahren sehr oft ohne anzuhalten in den Kreuzungsbereich ein und sehen dabei nur nach links zum Straßenverkehr. Es kommt regelmäßig zu gefährlichen Situationen, wenn sich Fußgänger gerade von rechts dem Bereich nähern. Durch im Kreuzungsbereich parkende Autos ist zudem die Sicht eingeschränkt.
Als Sofortmaßnahme sollte umgehend ein Stoppschild verbunden mit einer Haltelinie vor dem Querungsbereich der Fußgänger eingerichtet werden. Mittelfristig muss dieser Bereich entsprechend Lückstraße/Emanuelstraße baulich neu gestaltet werden.
Aufgrund bestehender Unfallgefahr ist kurzfristig Handlungsbedarf.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes
05.02.2021:
Es wurde in den Stellungnahmen des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) bereits hinreichend ausgeführt, dass der Fußverkehr nicht an den Regelungen der Vorfahrt teilnimmt. Also wäre die Anordnung eines Z. 206 StVO spätestens im Zusammenhang mit der Frage, ob dieses Mittel überhaupt geeignet ist und oder das mildeste Mittel darstellt, hinfällig. Die angestrebte Regelung unterstützt eben nicht die gewünschte Privilegierung des Fußverkehrs. Es könnte sogar Gegenteiliges eintreten, sodass zu Fuß Gehende sich durch die verpflichtend haltenden Fahrzeuge motiviert fühlen „bevorrechtigt“ weiterzulaufen und dann in den Konflikt mit dem Fahrzeugverkehr, der an dieser Stelle eben keine „Vorfahrt“ gewähren muss, geraten.
Zusammengefasst: Wird der Fahrzeugverkehr gezwungen an einer Stelle zu halten, an der keiner Notwendigkeit (verkehrsrechtlich) besteht und der bereits bekannten Konflikt wird weiter geschürt, da sich die Grundbestimmungen geändert haben.
Die Straßenverkehrsbehörde wird das Stoppschild aud den erläuterten Gründen nicht aufstellen. Da es sich hier um eine Ordnungsangelegenheit handelt, wird auf § 12 (3) Nr. 5 BezVwG verwiesen.
11.08.2020:
Die Stellungnahme des Straßen- und Grünflächenamtes hat schon hinreichend ausgeführt, dass der Fußverkehr nicht an den Regelungen der Vorfahrt teilnimmt. Also wäre die Anordnung eines Z. 206 StVO spätestens im Zusammenhang mit der Frage, ob dieses Mittel überhaupt geeignet ist und/ oder das mildeste Mittel darstellt, hinfällig. Die angestrebte Regelung unterstützt eben nicht die gewünschte Privilegierung des Fußverkehrs. Es könnte sogar Gegenteiliges eintreten, sodass zu Fuß-Gehende sich durch die verpflichtend haltenden Fahrzeuge motiviert fühlen „bevorrechtigt“ weiterzulaufen und dann in den Konflikt mit dem Fahrzeugverkehr, der an dieser Stelle eben keine „Vorfahrt“ gewähren muss, geraten.
Zusammengefasst: Der Fahrzeugverkehr wird somit gezwungen an einer Stelle zu halten, an der keine Notwendigkeit (verkehrsrechtlich) besteht und somit würde dies den bereits bekannten Konflikt weiter verschärfen, da sich die Grundbestimmungen geändert haben.
11.06.2020:
Ein Unfallschwerpunkt ist als solches nicht bekannt und auch unaufällig. Unfallzahlen (2020 =0; 2019 = 3) im Kreuzungsbereich belegen dies. Hier wurden die Unfälle durch Fehlverhalten von Radfahrern verursacht (Fahren auf dem Gehweg). Des Weiteren besteht in diesem Bereich mit Zeichen 205 bereits eine gesetzliche Regelung. Die Verwaltungsvorschrift zur Vorfahrtsregelung (§ 8 StVO) besagt, dass derjenige, der die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit erkennen lassen muss, dass er warten wird. Generell gilt die allgemeine Vorfahrtsregelung nur für Fahrzeuge und diesen gleichgestellte Verkehrsteilnehmer. Fußgänger mit und ohne Fortbewegungsmittel nehmen nicht an der Vorfahrt teil und müssten, wie z.B. im Bereich der Lückstraße/ Giselastraße warten. Generell ist mitzuteilen, dass die Erfahrung zeigt, dass Verkehrszeichen ein ordnungswidriges Verhalten oder Unachtsamkeit im Straßenverkehr nicht verhindern können.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
11.06.2020:
Umsetzung des Vorschlages (Aufstellung Stoppschild)
BVV-Beschluss DS/1765/VIII vom 20.08.2020:
Die Vorlage zur Beschlussfassung des Vorstandes wurde ohne Aussprache in den Ausschuss für Haushalt und Personal überwiesen.
Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Personal (09.09.2020):
Der Ausschuss Haushalt und Personal empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1765/VIII:
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen. Die Vorschläge 2019-1-44 und 2020-1-22 werden in die entsprechenden Fachausschüsse überwiesen.
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.
Begründung:
Im Ausschuss wurden zwei Vorschläge im Detail diskutiert. Zum einen ging es um die Umsetzung des Vorschlages zur Sanierung der Buchberger Straße. Es wurde klargestellt, dass der Vorschlag durch Beschluss in die Prioritätenliste aufgenommen wird. Weiterhin wurde der Vorschlag zur Aufstellung eines Stoppschilds diskutiert. Hier steht die Entscheidung des Begleitgremiums im Widerspruch zur Empfehlung des Fachamtes. Der Ausschuss hat sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion diesen Vorschlag separat abzustimmen nicht angeschlossen (5:10:0) – der BzBm hat die Debatte im Begleitgremium wiedergegeben - und empfiehlt die Annahme der Drucksache durch die BVV.
BVV-Beschluss DS/1765/VIII vom 08.10.2020:
Auszug
"...Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen..."
Sehr guter Vorschlag!
Generell muss eine Lösung dafür gefunden werden, wie Kraftfahrer davon abgehalten werden können, die Giselastraße und Rupprechtstraße als Ampel- und Stauvermeidungsstrecke zu nutzen.
Das Netzwerk fahrradfreundliches Lichtenberg arbeitet an einem umfassenden Konzept, dass nicht nur auf die Gisela- und Rupprechtstraße guckt, sondern auch die angrenzenden Kieze einbezieht. Siehe https://www.radbezirk-lichtenberg.de/sbox-konzept . Wahrscheinlich wird es jedoch schwierig, Politik und autoaffine Schleichwegfahrer von dem Konzept zu überzeugen... :-/ Insofern ist der Vorschlag ein guter Anfang.
meines Wissens ist der Bürgerhaushalt nicht für den Trave-sonntag-Laskerkiez zuständig, weil diese im Friedrichshain sind. Ich definiere Kreuzung als sich 2 überlappende Strassen; in diesem Fall mündet 1 Strasse in die andere. An dieser Ecke mündet der Radweg Richtung Friedrichsfelde in der Lückstrasse; da habe ich dann die Wahl auf der Strasse zu bleiben, in Konkurrenz zu Bussen, Autos u. Lastern, oder auf den Fussweg ausweichen.