Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Ein Teilstück der Küstriner Straße ist für den Verkehr teilentwidmet. Dieser Bereich wird von einem Spielplatz und dem Sowjetischen Ehrenmals flankiert und wird sehr gern von Kindern und Erwachsenen aufgesucht. Ich könnte mir hier die Aufstellung eines Trinkbrunnens vorstellen. Vielleicht ist im Zusammenhang mit der Instandsetzung bzw. der Neugestaltung der Anlage des Ehrenmals auch ein begehbarer Springbrunnen denkbar?
Zuständigkeit: Berliner Wasserbetriebe
Information des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA)
30.08.2023:
Der Brunnen steht nach Aussagen der Berliner Wasserbetriebe seit Anfang Juni bereits.
21.02.2023:
Es wurde durch die BWB ein Antrag auf Sondernutzung zur Aufstellung eines Trinkbrunnes beim Straßen- und Grünflächenamtgestellt, welcher sich derzeit in Prüfung befindet.
09.06.2022:
Die Installation eines Trinkbrunnens ist bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) bereits angemeldet, der Vorgang befindet sich bei BWB in Prüfung.
07.06.2022:
Die Aufstellung von Trinkbrunnen liegt im Verantwortungsbereich der Berliner Wasserbetriebe.
Der Bereich um das Ehrenmal ist teilweise ein künstlerischer Wettbewerb vorgesehen. Die Fläche ist in zwei Bereiche unterteilt. Der Mittelpunkt unterliegt dem Wettbewerb und das SGA kann für diesen Bereich keine Aussage treffen. Die Randflächen werden vom SGA geplant und gebaut. Die Installation eines Brunnens außerhalb der Wettbewerbsfläche wird abgelehnt. Diese wäre im Randbereich fehlplatziert und könnte zu der im Wettbewerb gestalteten Fläche im Widerspruch stehen.
20.05.2021:
Der Vorschlag wurde zuständigkeitshalber an die Berliner Wasserbetriebe mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet.
Leitung der Geschäftsstelle Kunst am Bau und im Stadtraum und bezirkliches Standortmarketing (02.06.2022):
Der Kunstwettbewerb befindet sich in Vorbereitung. In der Auslobung zum Kunstwettbewerb würde allerdings keine Integration einer Wasserfontäne oder eines Springbrunnens stehen. Es ist dem Bezirksamt als Auslober nicht möglich, die künstlerische Freiheit einzugrenzen oder, wie in diesem Fall, Vorgaben in der Auslobung zu formulieren.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 09.06.2022:
Trinkbrunnen - Umsetzung durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) mit der Bitte an BWB um Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei der Realisierung des Vorschlages
Wasserfontäne/Springbrunnen - Ablehnung
BVV-Beschluss DS/0324/IX (25.08.2022):
Der Vorlage zur Beschlussfassung des Vorstandes wurde ohne Aussprache zugestimmt.
" ...Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen."