Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Den Archibaldweg zwischen Nöldnerplatz und Stadthausstraße verkehrsberuhigen.
Zuständigkeit: Ordnungsamt
Information des Fachamtes (12.09.2016):
Der genannte Straßenzug „Archibaldweg“ zwischen Münsterlandstraße / Lückstraße und Stadthausstraße gehört zu einem sogenanntem „Zone 30“ Gebiet.
Zwischen der Lückstraße und der Türrschmidtstraße ist die Fahrbahn asphaltiert, zwischen der Lückstraße und der Münsterlandstraße besteht die Fahrbahn aus Kopfsteinpflaster.
In dem im Vorschlag angesprochenen Bereich ist der Archibaldweg in Richtung Türrschmidstraße eine Einbahnstraße.
Ursache dafür ist die vorhanden Enge Fahrbahn. Hier findet unter anderem BVG Linienverkehr statt. Im gesamten Zone 30 Gebiet gilt eine Höchstgeschwindigkeit von max. 30 km/ h.
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde sind hier keine weiteren Maßnahmen möglich und erforderlich.