Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Der Bogen der Hinterlandstraße am Hochhaus Frankfurter Allee 174 darf an der Innenseite in Fahrtrichtung beparkt werden. Dadurch ist der Bogen in beiden Fahrtrichtungen nicht einsehbar, was zu gefährlichen Situationen führt.
Vorschlag:
Der Bogen sollte an der Außenseite beparkt werden. Die vorhandenen Parktaschen an der Innenseite bleiben natürlich erhalten.
Vorteil1: Der Bogen wird für die Kraftfahrer einsehbar, was die Sicherheit erhöht.
Vorteil2: Die Parkkapazität wird ohne Baumaßnahmen erweitert.
Stand: 18.07.2013
Zuständigkeit: Ordnungsamt
Information des Fachamtes:
Der komplette Bogen ist Tempo 30-Zone – es gilt § 1 StVO. Die Fahrbahnbreite liegt bei 6 m. Es ist kein Unfallschwerpunkt im Zeitraum 2006-2012. Die Verlagerung der Parkoption auf den Außenbogen würde zwar teilweise eine Sichtachsenverbesserung ergeben, eine Parkplatzerweiterung ist nicht gegeben, da der Bereich gegenüber der Parktaschen des Innenkreises nicht beparkt werden dürfte. Es ergäbe sich also eine 1:1 Parkraumsituation. Die Straßenverkehrsbehörde lehnt den Vorschlag einer Haltverbotsverlagerung vom nördlichen Innen- zum südlichen Außenradius insbesondere aus immisionschutzrechtlichen Gründen ab, wegen zu großer Nähe der PKW zu den angrenzenden Balkons der Wohnbebauung 11-Geschosser.
Beschlussfestlegung Begleitgremium:
Vorschlag ist, aus von der Fachverwaltung benannten Gründen, abzulehnen.
BVV-Beschluss vom 19.09.2013 (DS/0915/VII):
Der Vorschlag wird abgelehnt.