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Vorschlag

Ereignisse
07.03.2023 Vorschlag eingereicht
09.03.2023 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
03.04.2023 Bearbeitung als Empfehlung an Dritte
03.04.2023 Vorschlag weitergeleitet an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
04.04.2023 Vorschlag umgesetzt/inhaltlich erledigt
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Ampelschaltung Fußgängerampel Siegfriedstraße/ Rüdigerstraße

Babett
07.03.2023
0
2023-1-17

Die Ampelschaltung muss überarbeitet werden. Selbst Erwachsene schaffen es nicht die Straße während der Grünphase zu überqueren. Der Übergang ist auch Teil des Schulweges einiger Kinder. Im Sinne der Verkehrssicherheit aller Teilnehmer:innen bitte ich um eine Verlängerung der Grünphase für Fußgänger.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
 
Information des Straßen- und Grünflächenamtes (03.04.2023):
Die Zuständigkeit liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, der Vorschlag wird an diese mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet.
 
Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (04.04.2023):
Die Planung von Lichtsignalanlagen (LSA) erfolgt auf Grundlage bundesweit gültiger Richtlinien. Grundsätzlich ist nicht vorgesehen, dass bis zum Erreichen des gegenüberliegenden Bordes für den Fußverkehr Grün gezeigt wird. Im Anschluss an jedes Fußverkehrsgrün ist im Signalprogramm eine Schutzzeit vorgesehen, die das komplette Queren bei durchschnittlicher Gehgeschwindigkeit in voller Länge gewährleistet, bis der querende Fahrverkehr anschließend seine Freigabe erhält.
 
Beim Fußverkehr ist –anders als beim Fahrverkehr - der Signalgeber hinter der Konfliktfläche angebracht und damit während der Überquerung der Fahrbahn sichtbar, so dass der fälschliche Eindruck entstehen kann, sich dort nur innerhalb der Grünzeit aufhalten zu dürfen. Dies ist aber nicht der Fall, denn es handelt sich bei Grün immer nur um ein „Startsignal“. Auch für den Fußverkehr gilt, dass dieser während der Grünzeit lediglich die jeweilige Furt zur regulären Querung betreten haben muss, selbst, wenn das erst in der letzten Grünsekunde geschieht. Mobilitätseingeschränkten Personen wird jedoch empfohlen, grundsätzlich bei Grünbeginn loszugehen, um die komplette Grün- und Schutzzeit für die Querung zur Verfügung zu haben.
 
Die LSA wird in nächster Zeit modernisiert. In dem Zusammenhang werden die Grünzeiten der Fußgängersignale aufgrund der anliegenden Schulen erhöht.