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Vorschlag

Ereignisse
23.02.2019 Vorschlag eingereicht
26.02.2019 Bearbeitung als Empfehlung an Dritte
26.02.2019 Vorschlag weitergeleitet an die Verkehrslenkung Berlin
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Frankfurter Allee Süd öffentliches Straßenland

Ampel für sicheren Schulweg

Doro
23.02.2019
4
2019-1-10

Der tägliche Schulweg vieler Grundschüler führt über die Buchberger Straße, da sich der Einschulungsbereich der Hermann-Gmeiner Grundschule recht weit erstreckt (u.a. Hauffstraße, Kaskelstraße, Kietzer Weg, Pfarrstraße, Schreiberhauer Straße, Spittastraße, Wiesenweg). Für Kinder im Grundschulalter ist die Überquerung der Buchberger Straße unübersichtlich und durch das hohe Verkehrsaufkommen gefährlich. Daher sollte dort dringend eine Ampel errichtet werden, um zu einem sicheren Schulweg beizutragen.

Erläuterungen zur gefährlichen Straßensituation:
Die Strecke Schreiberhauer Straße / Schulze-Boysen-Straße / Buchberger Straße wird von vielen Autos als Umgehungsstraße bzw. Verbindung zur Frankfurter Allee genutzt und ist daher insbesondere im Berufsverkehr stark befahren. Aus der Victoriastadt kommend erfolgt die Überquerung der Buchberger Straße an einer sowohl für Fußgänger als auch für Autofahrer unübersichtlichen Stelle. Gründe dafür sind eine abbiegende Hauptstraße, zwei Nebenstraßen an unterschiedlichen Positionen und eine nur einseitig zu befahrende Bahnunterführung. Insbesondere Kindern im Grundschulalter erschließt sich die Reihenfolge der fahrenden Autos aus den unterschiedlichen Richtungen nicht. Durch die Fahrbahnverengung kommt es an dieser Stelle regelmäßig zu Fahrsituationen mit kurzem Abbremsen und anschließender starker Beschleunigung. Aus diesen Gründen ist eine sichere Straßenüberquerung nicht gewährleistet und der Schulweg mit hohen Unfallrisiken verbunden.

Aus Gesprächen mit anderen Eltern von Kindern im Kita- oder Grundschulalter weiß ich, dass auch sie den Schulweg aus dem Kaskelkiez zur Hermann-Gmeiner Grundschule als zu gefährlich erachten und daher zum Teil bereits einen Umschulungsantrag gestellt haben bzw. planen dies zu tun.

Ich beantrage daher

Variante 1, präferiert: Die Errichtung einer Fußgängerampel an der Buchberger Straße

Variante 2: Einen Fußgängerüberweg in Kombination mit dem Einsatz von Schülerlotsen an dieser Stelle

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Verkehrslenkung Berlin (VLB)
 
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
 
06.08.2024:
Der Fußgängerüberweg über die Buchberger Straße, östlich Schulze-Boysen-Straße, sowie die Querungsstelle in der Hauffstraße sind angeordnet.Bzgl. Umsetzungszeitpunkt liegen keine Informationen vor.
 
30.08.2023:
Der Fußgängerüberweg (FGÜ), welcher die Schulze-Boysen-Straße queren sollte, wurde durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt abgelehnt, weil hier keine ausreichende Sichtbeziehung besteht. Der FGÜ über die Buchberger Straße, inklusive einer Gehwegerweiterung, soll kommen. Ein Umsetzungszeitpunkt kann noch nicht benannt werden.
Zusätzlich wird in der Hauffstraße (hinter der Kurve) eine barrierefreie Querungsstelle eingerichtet werden. Die Zahlen der Verkehrszählung waren zu gering für einen FGÜ.
 
21.02.2023:
Durch die AG zur Förderung des Fußverkehrs (Querungshilfe) wurde ein Antrag auf Anordnung von zwei Fußgängerüberwegen (FGÜ) bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz gestellt. Ein FGÜ soll die Schulze-Boysen-Straße im Zuge der vorhandenen Mittelinsel südlich der Buchberger Straße queren. Der zweite FGÜ soll die Buchberger Straße östlich der Schulze-Boysen-Straße queren.
 
14.09.2022:
Die Buchberger Straße wurde in der AG besprochen. Es gibt jedoch noch keine abschließende Festlegung. Es soll ein Ortstermin stattfinden. Wann dieser stattfinden kann, ist nicht bekannt.
 
27.08.2021/22.02.2022:
Bezüglich der Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssicherheit in der Buchberger Straße liegen aus der AG derzeit keine neuen Informationen vor.
 
16.02.2021:
Für die Prüfung möglicher weiterer Maßnahmen für Fußgänger im Bereich des Knotenpunktes Buchberger Straße/ Schulze-Boyse-Straße wird von der AG bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz noch eine Verkehrsuntersuchung als Grundlage abgewartet, dessen Ergebnisse leider noch nicht vorliegen.
Daher gibt es bzgl. des Maßnahmenvorschlags noch keinen aktuelleren Stand, außer die geplante Abordnung der Vorfahrtbeschilderung.
 
26.02.2019:
Die Zuständigkeit liegt bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB), der Vorschlag wurde an die VLB mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme am 26.02.2019 weitergeleitet (Erinnerung am 05.07.19 versandt).
 
Verkehrslenkung Berlin (VLB):
13.03.2020:
Aktuell liegt eine Anfrage von betroffenen Eltern vor und die VLB ist bemüht eine Lösung zu suchen. Hier ist das weitere Verfahren aber noch offen.
 
Das Anliegen (des Bürgerhaushaltsvorschlages) besteht darin, zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Buchberger Straße/Schulze-Boysen-Straße, insbesondere für Schulkinder, erhöht werden kann.
 
Im Straßenzug Schulze-Boysen-Straße - Buchberger Straße - Hauffstraße wurden bereits umfangreiche Maßnahmen getroffen, um nicht nur Schulkinder, sondern alle zu Fuß Gehenden sicher zu führen.
Aufgrund der besonderen Verkehrsführung in dem o.a. Straßenzug mit abknickender Vorfahrt und einer Engstelle mit Vorrangregelung infolge des Brückenbauwerk wurde die Geschwindigkeit in diesem Straßenzug bereits ohne zeitliche Beschränkung auf 30 km/h reduziert. Zudem werden die zu Fuß Gehenden mittels Fußgängerschutzgitter in die sicheren Bereiche der Gehwege geführt. An den Stellen, wo unter Berücksichtigung der hier besonderen Straßenführung eine Querung zugelassen werden kann, sind Mittelinseln zur Erleichterung der Querung baulich errichtet worden. Diese Mittelinseln erleichtern den Schulkindern ein Überqueren sowohl der Buchberger Straße als auch der Schulze-Boysen-Straße, da sie nur jeweils einen Fahrstreifen überqueren und den Fahrzeugverkehr aus nur einer Fahrtrichtung beachten müssen. Zu diesen Querungsmöglichkeiten werden die zu Fuß Gehenden mittels Fußgängerschutzgitter sicher geführt.
 
Durch die zu beachtenden Rechtsvorschriften ist es untersagt, innerhalb von abknickenden Vorfahrten Fußgängerüberwege (sogenannte Zebrastreifen) anzulegen. Für die Anlage einer Lichtzeichenanlage (sogenannte Ampel) als höchstmögliche Maßnahme der Querungssicherung bieten die örtlichen Bedingungen leider auch nicht richtigen Voraussetzungen. Denn egal ob bei einem Zebrastreifen oder einer Ampel vertrauen die Querenden darauf, dass sie Vorrang haben. Aufgrund der Kurvenführung der Straße kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass eine derartige Regelung von den Fahrzeugführenden übersehen wird. Durch die damit entstehenden Missverständnisse wird eine Gefahrenlage geschaffen, die im Widerspruch zum Ziel einer solchen straßenverkehrsbehördlichen Anordnung stehen würde und folglich keine geeignete Lösung ist. Durch die Straßenführung und die angeordneten Tempo 30 fahren die Fahrzeuge nur in verminderten Geschwindigkeiten an den Querungsstellen vorbei. Es sind keine Sichtbehinderungen durch Bäume oder parkende Fahrzeuge gegeben. Es können daher die Kinder herannahende Fahrzeuge trotz der Kurvenführung sehen und bei einer ausreichend großen Lücke bis zur Mittelinsel und von dort dann auf die andere Fahrbahnseite gelangen.
 
Die Straßenverkehrsbehörde kann hier aus den dargelegten Gründen nicht weiter regelnd eingreifen. Hier müsste die gesamte Verkehrskonzeption der Straße überdacht werden und ggf. die Kinder zu einer anderen Stelle geleitet werden, was aber Sache des Bezirkes wäre.
 
Die Entscheidung zur weiteren Verfahrensweise (Umgang mit dem aktuellen Anliegen) steht noch aus, dazu wird die VLB den Bezirk informieren.
 
09.07.2019:
 
Das Anliegen ist damit begründet, dass die Eltern den Schulweg aus dem „Kaskelkiez“ zur Hermann-Gmeiner Grundschule für Kinder im Kita- oder Grundschulalter als zu gefährlich erachten.
 
Das Anliegen wurde eingehend geprüft, Folgendes wird nun mitgeteilt:
 
Die Einschätzung der Eltern, dass der Schulweg aus dem „Kaskelkiez“ zur Hermann-Gmeiner Grundschule als zu gefährlich erachtet werden muss, vermag ich nicht zu teilen.
In dem genannten Straßenzug Buchberger Straße-Schulze-Boysen-Straße-Pfarrstraße-Hauffstraße wurden bereits umfangreiche Maßnahmen getroffen, um nicht nur Schüler, sondern alle zu Fuß Gehenden sicher zu führen.
 
Aufgrund der besonderen Verkehrsführung in dem o.a. Straßenzug mit abknickender Vorfahrt, Mittelinseln zur Erleichterung der Querung, einer Engstelle mit Vorrangregelung und einen durch ein Brückenbauwerk schlecht einzusehenden Kurve im Bereich einer baulich angelegten Vorfahrtsstraße wurde die Geschwindigkeit ohne zeitliche Beschränkung auf 30 km/h reduziert. Zudem werden die zu Fuß Gehenden mittels Fußgängerschutzgitter in die sicheren Bereiche der Gehwege geführt. In dem Bereich Schulze-Boysen-Straße/Wiesenweg in Richtung Unterführung endet der westliche Gehweg in Richtung Süd am Wiesenweg, unter der Brücke gibt es lediglich einen Randstreifen, da es hier weiterführend kein Ziel gibt. Gegenüberliegend befindet sich Fußgängerschutzgitter, sodass in diesem Bereich ein Queren der Fahrbahn nicht ohne weiteres möglich ist. Die zu Fuß Gehenden werden hier in beide Richtungen sicher auf dem östlichen Gehweg hinter dem Fußgängerschutzgitter geführt.
 
Dorthin gelangen Sie in Richtung Kaskelkiez über Mittelinseln, die ein sicheres Queren sowohl der Buchberger Straße als auch der Schulze-Boysen-Straße, jeweils außerhalb der abknickenden Vorfahrt, jederzeit ermöglichen. Zu dieser sicheren Querungsmöglichkeit werden auch hier die zu Fuß Gehenden mittels Fußgängerschutzgitter geführt. Die außerhalb diese Straßenzuges genannten Ziele befinden sich alle im Nebennetz, wo die zu Fuß Gehenden stets auf Gehwegen sicher geführt werden.
 
Zur Illustration der Ausführungen sind entsprechende Fotos beigefügt (Foto 2 bis 5).
 
An dieser Stelle möchte ich aber noch auf Folgendes hinweisen:
 
Ich teile die Besorgnis der Eltern um die Sicherheit Ihrer Kinder. Dennoch erlaube ich mir anzumerken, dass bei Beachtung der erforderlichen Aufmerksamkeit und Sorgfalt jedem Verkehrsteilnehmer, auch Kindern, eine Teilnahme am Straßenverkehr ohne besondere Gefährdung möglich ist. An den Stellen, wo besondere Verhältnisse vorliegen, wie z.B. in dem genannten Straßenzug, greift die Straßenverkehrsbehörde durch die Anordnung von Maßnahmen, wie oben ausgeführt, regelnd ein. Die Straßenverkehrsbehörde kann allerdings nicht alle Ereignisse, die im täglichen Verkehrsablauf geschehen, explizit regeln. In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind daher grundsätzliche Verhaltensregeln festgelegt. Danach werden die Fahrzeugführer neben der ihnen bereits durch § 1 StVO obliegenden Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme insbesondere durch § 3 Abs. 2a StVO zu einer besonderen Sorgfaltspflicht ggü. Kindern und hilfsbedürftigen Menschen verpflichtet. Danach müssen sich die Fahrzeugführer unabhängig von den örtlichen Gegebenheiten durch die Verminderung ihrer Fahrgeschwindigkeiten und durch stetige Bremsbereitschaft so verhalten, dass eine Gefährdung o. g. Personengruppen ausgeschlossen ist.
 
Für die Verkehrserziehung sind aber immer noch in erster Linie die Eltern und Erzieher verantwortlich. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kinder mit den Verkehrsregeln vertraut werden und sind und den Straßenverkehr mit seinen Gefährdungen einzuschätzen lernen. Bis sich Kinder im Straßenverkehr allein zurechtfinden, sind sie zu begleiten.
 
Ich verkenne nicht die Schwierigkeiten, die insbesondere Kinder und ältere Menschen bei der Teilnahme am Straßenverkehr haben, aber im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten und die bereits angeordneten straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen kann ich hier keine Gründe erkennen, die weitere straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen, wie die Errichtung einer Fußgängeranforderungs-Lichtzeichenanlage bzw. der Einrichtung eines Fußgängerüberweges in Kombination mit dem Einsatz von Schülerlotsen an der Buchberger Straße, erfordern würden.

 
Kommentare

am linken Bildrand sehe ich eine Fussgängerinsel; die Buchberger ist in beide Richtungen einspurig; die Autos fahren langsam wegen Autos aus Schulze-Boysen. Aus meiner Sicht reicht 1 Zebrastreifen weil unter ökoaspekten heisst Ampel : Autos halten, Motor läuft, Autos fahren los u. Auspuffgase kommen hinten raus; Kinder stehen am Strassenrand bzw. auf der Insel u. atmen abgasverseuchte Luft. Ich halte es mit Heraklit "panta rhei".

marc aurel
08.04.2019

vorhin sah ich vor der Brücke ein Auto der Verkehrszählung, im Auftrag der Verkehrslenkung.

marc aurel
26.08.2019

vorhin sah ich auf dem Gelände des Grünflächenamtes 1 Auto vom Ordnungsamt; viele Radfahrer nutzen den Fussweg weil sie nicht anderes in die Schulze-Boysen kommen.

marc aurel
28.08.2019

Ich finde die ganze Kreuzung eine Zumutung. An dieser Stelle könnte doch sogar geprüft werden , ob ein ***Kreisverkehr***sinnvoll wäre!

Die Stelle wird nicht nur von Grundschulkindern (Hermann-Gmeiner Grundschule und Katholische Grundschule in der Schulze-Boysen Str. weiter oben), sondern von Eltern mit Kinderwagen, Laufrädern etc. (Kitas der SozDia und die Abenteuerwelt) überquert. Zum Teil fahren (rasen) auch viele LKWs dort lang.

Heike Bu.
20.10.2019