Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Installation einer Ampel auf Rummelsburger Straße statt Zebrastreifen am Übergang Friedrichsfelder Schule/ Weg zur Sewanstraße-Grundschule; Tempo 30.
Täglich donnern LKWs als Abkürzung über die Rummelsburger Straße. Autos fahren zu schnell. Aus Angst vor dem Schulweg melden Eltern ihre Kinder nicht zur Sewanstraße-GS an. Der Zebrastreifen ist noch sicher genug, hier müsste aber eine Ampel, insbesondere die Schulwege sicherer machen. Auch Wege zu Kindereinrichtungen, wie Sportplatz oder Elefantenspielplatz, sind davon betroffen.
Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (22.02.2022):
Die Anordnung von Lichtzeichenanlagen ist an sehr strenge gesetzliche Kriterien gebunden, da einerseits der Bau sowie auch der Betrieb sehr kostenintensiv sind und andererseits Lichtzeichenanlagen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der Maßmaßnahmenauswahl erst dann zum Tragen kommen, wenn keine anderen milderen Mittel zur Verfügung stehen, die das damit verfolgte Ziel erreichen lassen. Die Entscheidung zur Errichtung neuer Lichtzeichenanlagen unterliegt daher immer einem besonders sorgfältigen Abwägungsprozess. Allein das Vorhandensein sensibler Einrichtungen begründet nicht die Notwendigkeit für eine Lichtzeichenanlage.
Zur Querungssicherung ist ein Fußgängerüberweg vorhanden. Durch diese Maßnahme ist der Schulweg zur/von der Grundschule in der Sewanstraße ausreichend gesichert, so dass für die Realisierung des Wunsches auf Umwandlung des Fußgängerüberweges in eine signaltechnische Querungseinrichtung (Lichtzeichenanlage) bisher kein Rechtfertigungsgrund zu erkennen ist. Zu beachten ist hierbei auch, dass die Grundschulkinder durch den Fußgängerüberweg die Möglichkeit haben, ohne Wartezeiten die Rummelsburger Straße zu überqueren. Bei einer Lichtzeichenanlage müsste immer erst auf Grün gewartet und bei Rot wieder stehen geblieben werden. Fußgängerüberwege sind daher vor allem vor Schulen eine geeignete und sichere Querungseinrichtung.
Ob eine Gefahrenlage aufgrund der vorhandenen Verkehrssituation abgeleitet werden kann, wurde geprüft. Im Ergebnis konnten keine Probleme gesehen werden. Auch die Unfallauswertung lässt keine Gefahrenlage erkennen.
Ihrem Anliegen kann daher nicht gefolgt werden.
Information des Straßen- und Grünflächenamtes (07.05.2021):
Die Zuständigkeit liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, daher wurde der Vorschlag zur Prüfung und mit der Bitte um Stellungnahme an diese übersendet.
In dieser schmalen Straße ist ein Zebrastreifen völlig ausreichend. Bei einer Ampel würden viele gar nicht so lange warten bis sie auf Grün umschaltet.