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Vorschlag

Ereignisse
08.05.2021 Vorschlag eingereicht
11.05.2021 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
20.05.2021 Bearbeitung im Anliegenmanagement
27.08.2021 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Hohenschönhausen Süd öffentliches Straßenland

Änderung der Entwässerung eines Teilstückes der Küstriner Straße

Grüner_Daumen
08.05.2021
0
2021-1-65

Ein Teil der Küstriner Straße ist teilentwidmet und für den Kfz-Verkehr gesperrt. Die Entwässerung dieses Teilstückes erfolgt über die Kanalisation, die aber zur Zeit verstopft ist. Wäre es möglich die Entwässerung dahingehend zu ändern, dass das Regenwasser auf dem anschließenden Grünstreifen (siehe Bild), auf dem die Straßenbäume stehen, versickern kann? Meines Erachtens lässt sich das ohne großen Aufwand durch das Aufschneiden (Flexen) von kleinen Durchlässen in den Kantensteinen realisieren. Wenn es die Gesetzeslage nicht zulässt: dieser Straßenbereich wird höchts selten, wenn überhaupt, von Mopeds oder K-Rädern durchfahren.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt/ Berliner Wasserbetriebe
 
Information des Fachamtes
23.11.2021:
Die Berliner Wasserbetriebe haben den gemeldete verstopften Regenabläufe in der Küstriner Str. gestern gereinigt und die Anschlusskanäle gefräst.
 
Die Anlagen sind wieder funktionsfähig.

27.08.2021:
Die Entwässerungsanlagen in der Küstriner Straße sind im Bestand und der Zuständigkeit der Berliner Wasserbetriebe (BWB). Die Spülung verstopfter Regenabläufe ist Aufgabe der BWB. Diese wurde gebeten, die Anlagen zu spülen.Bauliche Änderungen, die das Wasser an die Straßenbäume heranbringen, sind seitens des Straßen- und Grünflächenamtes nicht vorgesehen.
Die Küstriner Straße ist zwar durch bauliche Sperren und Verkehrszeichen dem Durchgangsverkehr entzogen,  jedoch ist sie weiter als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet und könnte jederzeit wieder geöffnet werden.Sofern die Verkehrsflächen über Regenentwässerungsanlagen verfügen, wird das Oberflächenwasser auch darüber abgeführt. Zwischen Bordstein und Asphaltfahrbahn befindet sich eine geschlossene Fuge. Sie verhindert, dass Wasser in den Unterbau eindringt und bei Frost-Tau-Wechseln zu Schäden führt. Aus diesem Grund sind auch die Fugen zwischen den einzelnen verlegten Bordsteinen verschlossen. Würde man nun die Borde auftrennen, wäre wiederum die Gefahr gegeben, dass Wasser in diese offenen Fugen eindringt und nicht in die Grünfläche abfließt, sondern in den Unterbau der Fahrbahn eindringt und diese langfristig schädigt.
Aus diesem Grund lehnt der Straßenbaulastträger den vorgeschlagenen Eingriff ab.
 
21.07.2021:
Der Vorschlag wurde zuständigkeitshalber an die Berliner Wasserbetriebe übermittelt, mit der Bitte um Spülung des verstopften Kanals und Meldung bei Vollzug.