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Vorschlag

Ereignisse
03.02.2023 Vorschlag eingereicht
06.02.2023 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
17.02.2023 Bearbeitung im Anliegenmanagement
20.02.2023 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Friedrichsfelde Nord öffentliches Straßenland

30 km/h für die Kinder der Adam-Ries-Grundschule

D. Walter
03.02.2023
0
2023-1-10

Die Adam-Ries-Grundschule liegt in Alt-Friedrichsfelde 66, 10315 Berlin. In dieser kurzen Straße sind auch nur 30 km/h erlaubt. Direkt neben der Schule verläuft eine Hauptstraße - die Gensinger Straße; hier bereits 50 km/h erlaubt. Hier befinden sich die Bushaltestellen und auch viele anliegende Spielplätze. Zwar ist ein Zebrastreifen vorhanden, aber die Autos können auf diesen gar nicht so schnell reagieren, weil 50 km/h erlaubt sind und die kleinen Kinder nicht immer sichtbar sind. Auch für die jüngeren sowie älteren Anwohner ist das Überqueren des Zebrastreifens bei 50 km/h nicht einfach.

Ich würde mir wünschen, dass der Straßenabschnitt nach der Brücke und ein Teil der Gensinger Straße nach dem Zebrastreifen, Nähe der Grundschule, auf 30 km/h begrenzt wird.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
 
Information des Straßen- und Grünflächenamtes (20.02.2023):
Der Vorschlag wurde zuständigkeitshalber an die Abteilung Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zur Bearbeitung übergeben. Die Kollegin:innen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz werden auf das Anliegen der Einreicherin direkt antworten. Sollten Rückfragen zu dem Anliegen oder dem Bearbeitungsstand bestehen, können Nachfragen direkt an die Senatsverwaltung übermittelt werden: verkehrsmanagement@senumvk.berlin.de
 
Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz aus Juni 2022:
Dieser Wunsch wurde schon mehrfach geprüft und so verständlich dieses Anliegen nach Verkehrsberuhigung ist, bieten die vorhandenen Maßnahmen eine ausreichende Sicherheit bei der Überquerung der Gensinger Straße. Es wurde erneut die aktuelle Unfalllage bei der Polizei Berlin abgefragt. Im Ergebnis ist diese weiterhin unauffällig und bestätigt damit die Einschätzung meiner Abteilung Verkehrsmanagement, dass keine Gefahrenlage zu erkennen ist. Aufgrund des geradlinigen Straßenverlaufes bestehen sehr gute Sichtverhältnisse für die von der Gensinger Brücke (Überfahrt von der Straße Alt-Friedrichsfelde) kommenden Fahrzeugführenden. Durch den geraden Verlauf sowie den beidseitig angelegten Gehwegvorstreckungen ist der Fußgängerüberweg bereits aus einer Entfernung von etwa 180 m gut zu erkennen, so dass die Fahrzeugführenden rechtzeitig ihr Fahrverhalten anpassen können. Diese Sichtweite liegt deutlich über den von den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2002) geforderten 100 m. Durch die unmittelbar davorliegende Bushaltestelle, welche durch ein absolutes Haltverbot nach Zeichen 283 überlagert ist, schränken auch keine parkenden Fahrzeuge die Sicht ein. Ein Überholen dort haltender Busse ist durch die in der Fahrbahnmitte markierte durchgehende Fahrstreifenbegrenzung nach Zeichen 295 untersagt. Eine ähnliche Situation zeigt sich auch in der anderen Fahrtrichtung, wo durch die auch hier markierte Fahrbahnbegrenzung nach Zeichen 295 in der Fahrbahnmitte verbietet ebenfalls das Uberholen bereits vor dem Uberweg. Anlässlich von Ortsbesichtigungen waren auch keine anderen Besonderheiten erkennbar. Die Einhaltung der Vorrangpflicht der Querenden am Fußgängerüberweg bedarf daher keiner weiteren Maßnahmen, zumal entsprechend § 26 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ohnehin die Verpflichtung besteht, dass sich Fahrzeuge nur mit mäßiger Geschwindigkeit dem Uberweg nähern dürfen. Das beidseitig der Gensinger Straße vorhandene Wohngebiet ist in eine Tempo 30-Zone integriert. Innerhalb diesem liegen auch alle Zugänge zur Adam-Ries-Grundschule, dem Seniorenheim und den beiden Kindergärten und somit abseits der Hauptverkehrsstraße. Die vorhandenen Einrichtungen sowie die dort gelegenen Bushaltestellen sind durch den vorhandenen Fußgängerüberweg sehr gut zu erreichen.
Aus den vorgenannten Gründen ist auch weiterhin keine Gefahrenlage erkennbar, welche eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h rechtfertigen lässt.