Im Haushalt wird zwischen Pflichtaufgaben und steuerbaren Aufgaben unterschieden.
Bei den steuerbaren Aufgaben kann der Bezirk grundsätzlich darüber entscheiden, in welchem Umfang, zu welchen Kosten und in welcher Qualität er die Leistungen anbietet. Der Bezirk ist jedoch nicht frei in der Frage, ob er die Leistung überhaupt vorhält, weil er in diesem Fall aus dem Landeshaushalt keine Zuweisung dafür erhalten würde.
Die Produktbereiche der steuerbaren Aufgaben sind: