Kalkulatorische Kosten entstehen durch die gebrauchs- und zeitablaufbedingte Wertminderung des Anlagevermögens sowie durch den Verzicht auf alternative Nutzungsmöglichkeiten des in ihnen gebundenen Kapitals. Diese Kosten werden wertmäßig in der Form der kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen erfasst und den verursachenden Stellen zugeordnet.