Die rechtliche Grundlage für die Bewirtschaftung aller Einnahmen und Ausgaben des Landes Berlin einschließlich der Bezirke. Mit dem Haushaltsgesetz werden die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben des Haushaltsjahres, die Höhe der Kredite und Verpflichtungsermächtigungen, der Gesamtbetrag der Kassenkredite und der Steuersätze festgestellt. Mit dem Haushaltsgesetz wird der Haushaltsplan des Landes Berlin und des Bezirks rechtlich verbindlich.