Neue Methode zur Steuerung kommunaler Haushalte mit dem Ziel der bedarfsgerechten Zuweisung der Ressourcen und Unterscheidung managementbedingter und nichtmanagementbedingter Ergebnisveränderungen. Die Kostenstellen (z.B. Ämter) erhalten ein eigenes Budget, das sie eigenverantwortlich bewirtschaften und grundsätzlich nicht überschreiten dürfen. Für die Budgetierung gilt: