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Haushalts-ABC

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Budgetierung

Neue Methode zur Steuerung kommunaler Haushalte mit dem Ziel der bedarfsgerechten Zuweisung der Ressourcen und Unterscheidung managementbedingter und nichtmanagementbedingter Ergebnisveränderungen. Die Kostenstellen (z.B. Ämter) erhalten ein eigenes Budget, das sie eigenverantwortlich bewirtschaften und grundsätzlich nicht überschreiten dürfen. Für die Budgetierung gilt:

  • Das Budget umfasst den gesamten Ausgabenteil des Verwaltungshaushalt einschließlich Personalkosten und kalkulatorischen Kosten.
  • Die Tarifentwicklung der Personalkosten wird bei der Budgetierung durch entsprechende Korrekturen berücksichtigt.
  • Die Budgetzuweisung erfolgt in Berlin aufgrund von Planmengen und Durchschnittskosten.