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Vorschlag

Ereignisse
21.06.2022 Vorschlag eingereicht
21.06.2022 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
26.08.2022 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
08.09.2022 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
09.11.2022 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
17.11.2022 Vorschlag abgelehnt gem. BVV Beschluss DS/0531/IX vom 17.11.2022
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Bepflanzung Grünstreifen Reinhardsbrunner Straße

M.I.
21.06.2022
8
2022-1-41

Der Grünstreifen in der Reinhardsbrunner Straße wird derzeit ausschließlich von Brennnesseln bewachsen.

Diese sind nicht nur optisch ein Ärgernis, sondern stellen aufgrund ihrer enormen Wuchshöhe sogar eine Gefahr für Anwohner, insbesondere Kinder, dar.
Die Querungsmöglichkeiten der Straße vor den Hauseingängen werden durch die Brennnesseln weiter verschmälert.

Nach meinen Informationen werden die Brennnesseln derzeit nur zweimal jährlich gemäht, was aber stets nur für einige Wochen vorhält, dann sind die Nesseln wieder nachgewachsen. Das grundlegende Problem wird damit erst recht nicht beseitigt.

Ich bitte um Prüfung einer alternativen Bepflanzung für den Grünstreifen. Dabei könnte sich an der Bepflanzung entlang der Siegfriedstraße orientiert werden, welche denselben Wohnkomplex an dieser Stelle weitaus schöner gestaltet.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (23.08.2022):
s. Stellungnahme vom 29.07.2022 (eingestellt als Kommentar), eine Antwort auf Kommentar des Einreichers vom 29.07.2022 wird nachgereicht
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 08.09.2022:
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
 
BVV-Beschluss DS/0531/IX vom 17.11.2022:
"...Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen..."

 
Kommentare

Schade, dass sich hier nichts tut. Mittlerweile wuchern die Brennnesseln mannshoch und teilweise auf den Gehweg, sodass es mitunter problematisch ist, wenn sich 2 Fußgänger begegnen. Es wäre fantastisch, wenn sich mal jemand verantwortlich fühlen würde (da die Howoge als Hauseigentümer die Verantwortung von sich weist).

M.I.
22.07.2022

Guten Tag M.I.,
ihr Vorschlag wurde geprüft. Leider kann der Vorschlag in Hinblick auf eine Neuanpflanzung aus der fachlichen Perspektive des Straßen- und Grünflächenamtes nicht unterstützt werden. Jedoch wurde der Vorschlag zum Anlass genommen um den Pflegeplan für die bestehenden Querungsmöglichkeiten anzupassen.

Ein Unterschied in der Pflegeintensität von Grünflächen ist geprägt durch mehrere Faktoren:
- handelt es sich um eine Grünanlage oder Straßenbegleitgrün,
- wofür ist die überwiegende Nutzung gedacht (Liegewiese oder Ökologische Wiese)
Bei der vorgeschlagenen Fläche handelt es sich um sogenanntes Straßenbegleitgrün.
Die Mahd dient nach dem gesetzlichen Auftrag vorrangig der Gewährleistung der Verkehrssicherheit , z.B. um für die Verkehrsteilnehmenden die notwendige freie Sicht auf den Verkehrsraum herzustellen. Generell sollte hier auch erwähnt werden, dass die Mittelzuweisungen für Straßenbegleitgrün lediglich eine zweimalige Mahd jährlich zulassen. Gleichzeitig spielen auch andere Aspekte, wie Biodiversität und die Förderung von Insekten eine immer wichtigere Rolle.
Nach Prüfung durch das zuständige Revier kann keine Gefahrenstelle (Sichtachseneinschränkungen) durch die Art der Vegetation festgestellt werden. Daher ist ein Austausch der Bepflanzung unverhältnismäßig, gerade in Hinblick mit den damit in Verbindung stehenden Kosten (Bodenaustausch, intensive Anwuchspflege und Wässerung).

Dennoch stimmt das SGA dem Vorschlagseinreichenden zu, dass eine Querung an der Örtlichkeit aufgrund der vorhandenen Brennnesseln unangenehm ist. Daher haben wir den Pflegeplan für die bestehenden und gepflasterten Querungsmöglichkeiten angepasst, damit die Querung erleichtert wird.

Moderation sg
29.07.2022

Vielen Dank für die Antwort.

Schade, dass bei der Einschätzung, ob die Vegetation ausgetauscht werden kann, lediglich die Verkehrssicherheit in Betracht gezogen wird. Mag sein, dass die Brennnesseln Autofahrer nicht bei der Fahrt behindern, aber die fahren schließlich auch nicht auf dem Gehweg, wo Fußgänger hingegen sehr wohl behindert werden.

Umso trauriger, dass der Aspekt der Aufenthaltsqualität offenbar überhaupt nicht berücksichtigt wird. Selbstverständlich würde eine Neupflanzung zunächst Aufwand und Kosten mit sich bringen, aber ist "2mal jährlich mähen und ansonsten nichts tun" wirklich eine angemessene Alternative, insbesondere auf lange Sicht?

Sie sprechen davon, dass der "Pflegeplan der Querungsmöglichkeiten" angepasst werden soll. Was kann ich mir darunter konkret vorstellen? Werden diese jetzt 3mal statt 2mal jährlich gemäht oder findet eine regelmäßigere Pflege statt?

M.I.
29.07.2022

Hallo!

Ich kann zu meiner Zufriedenheit feststellen, dass die Brennesseln in der Tat häufiger gemäht werden, in etwa alle 3 Monate.

Problem daran: Es wurden diese Woche nur die Brennnesseln direkt an der Fahrbahn entfernt - die Pflanzen, die teilweise auf den Gehweg wuchern, wurden belassen...

Gibt es hierfür einen fachlichen Grund? Wenn ohnehin bereits ein Unternehmen vor Ort ist, welches das Unkraut mäht, warum dann nicht alles?

M.I.
22.09.2023

brennnesseln eignen sich für sud gegen mehltau bei pflanzen.
nesseln in eimer, heisses wasser rein, nach 3 tagen giessen.
es steht ihnen frei teile der brennnesseln zu beseitigen u. was anderes auszusähen. oder die nesseln rausreissen u. bei sich zerschnippelt zu humus verrotten lassen.

bürgerlicht
25.09.2023

@bürgerlicht:
Hach, gut zu wissen, dass selbst in so einem Teil des Internets die Trolle nicht weit sind...

Kennen Sie die Gegebenheiten vor Ort? Wissen Sie, um welche Menge an Brennesseln es geht? Warum sollen sich Bürger um etwas kümmern, für das die Kommune zuständig ist (was hier ja nie jemand angezweifelt hat)?

Hier sollten sich nur Beteiligte äußern, die entweder betroffen sind oder aber fachlich etwas zum Thema beizutragen zu haben. Das scheint für Sie beides nicht zuzutreffen.

M.I.
25.09.2023

@m.i.
ich wohne dort nicht, weiss aber was man mit brennnesseln machen kann.
"problematisch wenn sich 2 fussgänger begegnen"... es hängt von der person ab, die ihnen begegnet.
brennnesseln binden schmutzpartikel aus der luft...autoabgase... produzieren sauerstoff u. lockern den boden auf.
sie eignen sich für tee u. heilsäfte gegen rheuma u. harnwegsinfektionen.
die grosse brennnessel (urtica dioica) ist ein köstlich heilkraut u. ideal zum essen u. als dünger. urtica dioica dient den raupen von 36 schmetterlingen als futter....für einige tagfalter sind sie die einzige nahrungsquelle.
denken sie jetzt immer noch, ich setzte mich in die brenn"nesseln"?

bürgerlicht
26.09.2023

@bürgerlicht
Ich freue mich sehr für Schmetterlinge, dass ihnen Brennesseln schmecken.
Ich frage mich jedoch, welche Relevanz dies für das Thema hat.

Menschen sind keine Schmetterlinge. Wenn Brennnesseln also auf den Gehweg wuchern und die Querungsmöglichkeiten der Straße zuwachsen, so ist dies ein Problem. Dieses Problem wird auch nicht dadurch kleiner, dass die Brennnesseln eventuell Schmutzpartikel aus der Luft filtern.

Es geht hier um Sicherheit für Fußgänger. Nicht um "10 tolle Dinge, die Sie schon immer über Brennnesseln wissen wollten".

M.I.
26.09.2023